Hinweise zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Baruth/Mark
Aktuelle Information vom 22.04.2021
Liebe Eltern,
es gibt eine erneute, nun 5. Änderung der aktuellen SARS-CoV-2-EindV mit den dazugehörigen vom MBJS zur Verfügung gestellten Informationen (siehe Anlage). Es wurden u.a. grundlegende Änderungen für die Notbetreuung beschlossen.
Das entsprechende neue Notbetreuungsformular (derzeit nur Hort und Grundschule) kann abgerufen werden (siehe Anlage)
Sollte es die pandemische Lage erfordern, Kindertagesbetreuungseinrichtungen im vorschulischen Bereich und Kindertagespflegestellen durch eine Allgemeinverfügung zu schließen, ist dieses Antragsformular auch für die Anspruchsprüfung der Notbetreuung in diesen Einrichtungen zu nutzen.
Antworten auf viele Fragen zur Betreuung in der Kita, im Hort und in der Schule (z.B. Elternbeiträge...) erhalten Sie auch auf der Seite des MBJS