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Kinderkrankengeld – Zusatztage für Eltern

Erweiterung des Kinderkrankengelds 2021

Das Bundeskabinett hat am 13.01.2021 beschlossen, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für das Jahr 2021 erweitert wird. Jeder Elternteil erhält für 2021 jeweils 10 zusätzliche Anspruchstage, Alleinerziehende weitere 20 Tage. Dieser Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Den Antrag erhalten die Eltern direkt bei ihren Krankenkassen (nicht beim (Haus-) Arzt!

Die meisten Krankenkassen haben die Anträge online gestellt, Bestätigungen der Kita, der Schule oder des Trägers sind nicht erforderlich.

 

Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen bestehen weiterhin:
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt.
- Sie können Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen.

Unser Tipp: Ist Ihr Kind krank, wird die ärztliche Bescheinigung benötigt.

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Maerker Baruth/Mark

 

 

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