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Anzeigepflicht bei privaten Feierlichkeiten

 

Mit den neuen Regeln des Landes Brandenburg gibt es auch im Landkreis Teltow-Fläming Beschränkungen und Meldepflichten für Feiern im privaten Wohnraum, in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Damit besteht für alle privaten Feiern mit mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushaltes, sofern sie nicht untersagt sind, eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Die Meldung hat mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat Meldeformulare erstellt, mit denen die Anzeigen einzureichen und bevorzugt per E-Mail an folgende Adresse zu richten sind: 

Die Meldeformulare sind unter www.teltow-flaeming.de/Corona im Bereich Formulare zu finden.

Meldungen per Post sind zu richten an:

Landkreis Teltow-Fläming

Gesundheitsamt

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Bitte beachten: Im Anzeigeverfahren können keine weiteren Anfragen bearbeitet werden. Wer seinen Antrag per E-Mail einreicht, erhält automatisch eine Eingangsbestätigung des Gesundheitsamtes und Informationen über wichtige Regelungen, die ein Veranstalter/eine Veranstalterin von privaten Feierlichkeiten zu beachten hat. Veranstalter*innen, die ihre Anzeigen per Post einreichen, finden diese Hinweise unter: http://www.teltow-flaeming.de/de/service/gesundheit/corona-virus/fragen-und-antworten.php

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Maerker Baruth/Mark

 

 

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