Öffnung Grundschule ab 22.02.2021 - Info Notbetreuung und Hortbesuch
Aktuelle Information des MBJS zum Grundschulbetrieb und Hortbetreuung ab 22.02.2021:
- Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 1-6
- wenn Präsenzunterricht, dann ist auch Hortbetreuung zu den vertraglich festgelegten Betreuungszeiten möglich (muss aber nicht in Anspruch genommen werden)
- bitte melden Sie Ihr Kind in diesem Falle schnellstmöglich (sobald die Infos von der Grundschule Baruth vorliegen) im Hort an unter
sollte keine Anmeldung vorliegen, gilt Ihr Kind automatisch als abgemeldet
- an Distanzunterrichtstagen gilt weiterhin die Notbetreuung: während der regulären Unterrichtszeit betreut die Grundschule die Kinder mit dem Anspruch auf Notbetreuung, davor bzw. danach der Hort (Antrag auf Notbetreuung siehe unten)
- es besteht Elternbeitragsfreiheit auch für Februar, wenn die Eltern die Kinder nicht in den Hort bringen; auch eine anteilige Berechnung ist möglich ; Grundlage für die tatsächliche Berechnung sind die Anwesenheitslisten
Notbetreuung Grundschule und Hort bis 21.02.2021:
Es steht fest, wer ab 04.01.2021 die Notbetreuung in der Grundschule (Kl. 1-4) und des Hortes Baruth nutzen darf. Da die Regelungen vom Frühjahr 2020 abweichen, informieren Sie sich hier, bevor Sie den Antrag stellen. Ab 18.01.2021 können Alleinerziehende die Möglichkeit der Notbetreuung für ihre Kinder nutzen. (Definition siehe Anlage!)
Den Antrag (nur Seite 1) für Hort und Grundschule senden Sie ausschließlich per mail an oder . Die Grundschule wird in diesem Falle informiert.
Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten. Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind sowie Kinder, deren BEIDE Personensorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann:
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- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
- als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrerin oder Lehrer in der Notbetreuung,
- zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
- bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
- der Rechtspflege,
- im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
- der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
- als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
- der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
- in der Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
- in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.
Ausnahme: Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn EINE sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.
Aktualisiert: 08.01.2021
Antworten auf viele Fragen zur Betreuung in der Kita, im Hort und in der Schule (z.B. Elternbeiträge...) erhalten Sie auch auf der Seite des MBJS