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Landkreis Teltow-Fläming überschreitet erstmals 7-Tage-Inzidenz von 35

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Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen hat im Landkreis Teltow-Fläming heute den Wert von 40,7 erreicht. Dabei handelt es sich um die vom Gesundheitsamt Teltow-Fläming aktuell ermittelten Werte am 21. Oktober 2020, Stand: 16.35 Uhr. Mit der Übernahme dieser Zahlen in die Statistik des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) treten neue Regelungen in Kraft, die entsprechend der geänderten Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg gelten.

Wie bisher sind u. a. folgende Regelungen zu beachten:

  • Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln (§ 1 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung z. B. beim Einkaufen (§ 2 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Einschränkung von Versammlungen und Veranstaltungen (§ 4 Abs. 4 SARS-CoV-2-UmgV)
  • private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt

Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke (35 bzw. 50) in dieser Zeit durchgängig überschritten wird.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt zusätzlich:

Wird die kritische Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten, gilt dort nach der Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:

Veranstaltungen:

  • maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.
  • Wichtig: In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!

Private Feiern:

  • maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
  • Wichtig: Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

Alkohol-Ausschankverbot:

  • Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung:

Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (§2 Abs. 1a SARS-CoV-2-UmgV):

  • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen,
  • NEU: Überall dort, wo Menschen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen (z. B. Fußgängerzonen).  Der Landkreis Teltow-Fläming prüft, dazu eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Bereits jetzt machen wir darauf aufmerksam, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Situationen dringend empfohlen wird.

Veröffentlichung der 7-Tage-Inzidenz

Bei der 7-Tage-Inzidenz handelt es sich um einen dynamischen Wert, der sich täglich aufgrund der Anzahl der Neuinfektionen mehr oder weniger stark verändert. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind, wie das Land Brandenburg bekanntgab, die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG):

Das ist mit dieser Änderung in der Umgangsverordnung neu; bislang wurde immer auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts verwiesen. Aufgrund des Meldeweges werden dort die Daten aber verzögert dargestellt. Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke (35 bzw. 50) in dieser Zeit durchgängig überschritten wird. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 gilt außerdem: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, muss der betroffene Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung weitergehende Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum anordnen.

Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming veröffentlicht die von ihm aktuell ermittelten Zahlen seit Beginn der Pandemie täglich im Internetauftritt des Landkreises und meldet sie an das Landesamt. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Darstellung des LAVG kommen.

Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, Stand: 20. Oktober 2020

Die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg mit allen aktuellen Regelungen ist über den nachfolgenden Link zu erreichen:

Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, Stand: 20. Oktober 2020

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