Führungszeugnis (Online Beantragung)
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Haupt. und Nebenwohnsitz in Baruth/Mark gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Neben der persönlichen Beantragung beim Bürgerbüro können Sie das Führungszeugnis (ebenso das erweiterte) auch Online über die Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen.
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Haben Sie Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz unter folgender Telefonnummer:
Telefon: 0228 99 410-5550
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de
Die oben angegebene Telefonnummer können Sie immer montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 8 bis 14:30 Uhr erreichen.
Informationsflyer des BfJ zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Notwendige Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- eine AusweisApp ab der Version 1.13. (Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar)
- die AusweisApp kann direkt auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz (s. unter der Rubrik "Downloads/Links") heruntergeladen werden
- ggf. wird noch ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner oder Digitalkamera) benötigt, um Nachweise (z. B. Betreuungsnachweis) hochzuladen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Die Gebühr ist bei der Online-Beantragung zu zahlen.
Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt.
Hier haben Sie die Möglichkeit
- per Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder
- per giropay-Verfahren (Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie direkt bei Ihrer Bank erfragen.)
zu zahlen.
Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.
Nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags.