Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Volltext
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Kontakt
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Herr Böttcher: Detailseite
Sachbearbeiter Sicherheit / Ordnung / Gewerbeangelegenheiten
- Telefon: (033704) 972-52
- Fax: (033704) 972-9252
- Raum: 8.6 / EG / rechts / linke Seite
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Herr Juricke: Detailseite
Sachbearbeitung Sicherheit und Ordnung / Außenvollstreckung
- Telefon: (033704) 972-37
- Fax: (033704) 972-9237
- Raum: 8.1 / EG / links/ linke Seite