Presse-Info der Kreisverwaltung TF - Kind in Wildpark Johannismühle durch Wolf verletzt
Kind in Wildpark Johannismühle durch Wolf verletzt
Rettungsdienst, Notfallseelsorge und Einsatznachsorge im Einsatz
Im Wildpark Johannismühle ist ein achtjähriges Kind durch einen Wolf beziehungsweise möglicherweise mehrere Wölfe verletzt worden. Der Landkreis Teltow-Fläming ist tief betroffen von diesem Ereignis. In einer solchen Ausnahmesituation gilt die besondere Anteilnahme dem verletzten Kind, seiner Familie und allen Menschen, die das Geschehen miterleben mussten.
„Wenn ein Kind auf diese Weise verletzt wird, macht uns das sehr betroffen. Gerade für die Familie und die Menschen, die diesen Vorfall miterlebt haben, muss das Geschehen äußerst belastend sein. Unsere Gedanken sind bei ihnen. Wir hoffen sehr, dass sich das Kind bald erholt, und wünschen allen Betroffenen viel Kraft, um das Erlebte zu verarbeiten. Es ist gut und wichtig, dass die Notfallseelsorge unmittelbar vor Ort war und den Menschen in dieser schwierigen Situation Beistand leisten konnte“, erklärt Björn Christian Paterok,Beigeordneter des Landkreises Teltow-Fläming.
Ablauf des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich vor der regulären Öffnung des Wildparks im Rahmen eines am 28. Oktober 2026 gebuchten Tierpflegertages für Kinder.
Während der Tränkung der Tiere im Wildgehege griffen die dort gehaltenen Wölfe ein Mädchen an und verletzten es schwer. Die Tierpflegerin verhinderte durch schnelles Handeln weiteres Leid an zwei weiteren Mädchen, die ebenfalls vor Ort waren. Der Rettungsdienst war sehr schnell zur Stelle und leitete die medizinische Notfallversorgung ein.
Der Transport des Kindes in ein Krankenhaus erfolgte mit einem Rettungshubschrauber. Vier Personen, darunter drei Kinder, werden durch die Notfallseelsorge betreut.
Die psychosoziale Unterstützung der Betroffenen ist nach einem solchen Ereignis ein wichtiger Bestandteil der Einsatzbewältigung. Darüber hinaus ist eine Einsatznachbesprechung mit den beteiligten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unter Einbindung des Einsatznachsorgeteams vorgesehen. Diese findet auf der Rettungswache Baruth statt.
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung
Auch für die Einsatzkräfte kann ein solches Ereignis eine erhebliche Belastung darstellen. Die Besatzung des Rettungswagens, der initial am Einsatz beteiligt war, wird den Dienst am heutigen Tag nicht fortsetzen.
Um die rettungsdienstliche Versorgung im Einsatzgebiet weiterhin sicherzustellen, wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Teltow-Fläming vorübergehend ein Rettungswagen einer anderen Rettungswache auf die Rettungswache Baruth verlegt.
Schließung des Wildparks und weitere Maßnahmen
Aufgrund des Vorfalls wurde der Wildpark am 28. Oktober 2026 nicht für den regulären Besucherverkehr geöffnet. Der Wildpark bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Eine Wiedereröffnung erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde.
Die Polarwolfanlage ist weiterhin entsprechend den regulären Sicherheitsvorkehrungen gesichert. Darüber hinaus werden die bestehenden Sicherheitsvorgaben und betrieblichen Abläufe überprüft.
Landkreisbehörden prüfen den Vorfall
Neben der Unterstützung der unmittelbar Betroffenen steht nun die sachliche Aufarbeitung des Vorfalls im Mittelpunkt. Der Landkreis Teltow-Fläming wurde durch die Polizei und die Leitstelle Brandenburg über das Geschehen informiert.
Die zuständigen Fachbehörden – die Untere Naturschutzbehörde sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – erhalten einen Bericht der Polizei und prüfen auf dieser Grundlage die weiteren erforderlichen Schritte. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird den Wildpark zeitnah aufsuchen und eine tierschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle durchführen.
Eine fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand und zum Verhalten des Wolfs beziehungsweise der möglicherweise beteiligten Wölfe im Zusammenhang mit dem Vorfall liegt derzeit noch nicht vor. Entsprechende Bewertungen bleiben den weiteren Prüfungen vorbehalten.
Der Wildpark Johannismühle ist eine zoologische Einrichtung mit einer Genehmigung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz. Diese umfasst auch eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Zurschaustellen von Tieren in einer zoologischen Einrichtung. Zu den genehmigten Tierarten gehören Polarwölfe und Wölfe. Die Genehmigung für den Betrieb des Wildparks wurde durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kontrolliert Tierhaltungen im Landkreis regelmäßig unter tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Die Überwachung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz erfolgt unabhängig davon durch die Untere Naturschutzbehörde. In der Regel erfolgen die Kontrollen der Unteren Naturschutzbehörde und des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes gemeinsam.
Bisherige Kontrollen im Wildpark Johannismühle
Der Wildpark Johannismühle besteht seit 30 Jahren. In dieser Zeit gab es mehrere Betreiber- und Geschäftsführungswechsel. Bei früheren Vor-Ort-Kontrollen festgestellte Mängel wurden nach Angaben des Landkreises im Ergebnis behoben.
Bei der Überprüfung am 23. Juli 2025 wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel an Zäunen oder Einfriedungen festgestellt. Nach der seinerzeit dokumentierten Auskunft des Wildparks werden die sicherheitsrelevanten Zäune jeden Morgen vor der Öffnung auf Schäden kontrolliert.
Die Betriebsgenehmigung enthält konkrete Anforderungen an die Sicherheit und den Zustand der Tierhaltungsanlagen. Dazu gehört, dass die Gehege von Raubtieren und Wisenten täglich auf mögliche Schwachstellen überprüft werden, durch die Tiere entweichen könnten. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen sämtliche Tierhaltungseinrichtungen regelmäßig auf ihren baulichen und tierschutzgerechten Zustand kontrolliert und Mängel umgehend behoben werden.
Auch bauliche Maßnahmen und Änderungen an den Gehegen müssen den geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften und fachlichen Empfehlungen entsprechen. Die Gehege von Bären, Wölfen, Luchsen und Wisenten sind nach den geltenden Sicherheitsstandards eingezäunt.
Eine Kontrolle eines Teilbereichs des Wildparks am 19. März 2026 ergab ebenfalls keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen.
Mit der nun vorgesehenen Vor-Ort-Kontrolle wird die aktuelle Situation erneut überprüft. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse entscheiden die zuständigen Behörden über gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen. Ziel ist es, den Vorfall umfassend zu prüfen und die notwendigen Konsequenzen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten zu ziehen.