Abweichende Sprechzeiten im Kreishaus ab 10. August

Information über geänderte Sprechzeiten und geltende Zutrittsregelungen

Ab dem 10. August 2026 beginnen im Kreishaus des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, Bauarbeiten zur Erneuerung des Datennetzes sowie zur Erweiterung der Alarmierungsanlage.

Während der Arbeiten kann es insbesondere zu Lärmbelästigungen und vorübergehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb kommen. Der Landkreis bittet alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen zu gewährleisten, gelten während des ersten Bauabschnitts folgende abweichende Sprechzeiten im Kreishaus:

Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.30 Uhr

Die geänderten Sprechzeiten gelten ausschließlich während des ersten Bauabschnitts, der nach derzeitiger Planung voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird.

Zutrittsregelungen gelten weiterhin

Unabhängig von den baubedingten Änderungen gelten im Kreishaus weiterhin die seit dem 3. August 2026 eingeführten Zutrittsregelungen.

Das Kreishaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr grundsätzlich nur während der jeweiligen Sprechzeiten geöffnet. Bürgerinnen und Bürger mit einem vereinbarten Termin außerhalb dieser Zeiten können das Gebäude weiterhin über die Gegensprechanlage am Haupteingang betreten. Nach Nennung des zuständigen Fachamtes und der Terminzeit erfolgt der Einlass über die Bürgerinformation.

Auch Besucherinnen und Besucher, die den Mittagstisch in der Kantine nutzen möchten, können hierfür die Gegensprechanlage am Haupteingang verwenden.

Mit den neuen Zutrittsregelungen trägt der Landkreis Teltow-Fläming den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung. Ziel ist es, sowohl den Schutz der Beschäftigten als auch der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen und gleichzeitig eine offene, bürgerfreundliche Verwaltung zu gewährleisten.

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sowohl die vorübergehend geänderten Sprechzeiten als auch die geltenden Zutrittsregelungen bei der Planung ihres Besuchs zu berücksichtigen. Über weitere Änderungen oder den Abschluss der Baumaßnahmen wird rechtzeitig informiert.