Trichinenbefall bei Waschbär aus dem Landkreis Teltow-Fläming festgestellt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist auf Risiko und Maßnahmen zur Prophylaxe hin

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat bei der routinemäßigen Trichinenuntersuchung in Proben von einem Waschbären am 26. Mai 2026 eine hochgradige Belastung der Muskulatur mit Trichinen festgestellt. In 10 Gramm Muskelgewebe wurden 650 Trichinenlarven nachgewiesen.

Die Bestätigung des Befundes durch das Bundesinstitut für Risikobewertung am 1. Juni 2026 ergab, dass es sich um Trichinella britovi handelt, eine Art, die seltener als Trichinella spiralis vorkommt, aber in Wildtieren wie Waschbären und Wildschweinen beobachtet werden kann.

Was sind Trichinen?

Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die in der Muskulatur von fleischfressenden Tieren vorkommen. In Hausschweinen ist ein Befall äußerst selten. Bei Wildtieren wie Wildschweinen, Füchsen, Wölfen, Bären und Waschbären kann Trichinenbefall jedoch auftreten.

Wie erfolgt die Verbreitung von Trichinen?

Trichinenlarven verkapseln sich in der Muskulatur der befallenen Tiere und werden bei Verzehr des Fleisches von empfänglichen Wirten aufgenommen. Im Magen werden sie aus ihrer Kapsel gelöst und entwickeln sich im Darm über mehrere Larvenstadien zu erwachsenen weiblichen und männlichen Trichinen. Nach der Begattung bringt jede weibliche Trichine etwa 1000 Jungtrichinenlarven zur Welt. Diese Larven wandern über das Blut- und Lymphsystem in die Muskulatur des Wirtsorganismus und verkapseln sich dort erneut. Bei Verzehr der Muskulatur werden sie vom nächsten Wirtsorganismus aufgenommen.

Welche Gefahren bestehen für den Menschen?

Auch Menschen sind für die Infektion mit Trichinen empfänglich, wenn sie unerhitztes trichinöses Fleisch verzehren. Eine Infektion kann zu Fieber, Bauchbeschwerden, Muskelschmerzen und weiteren gesundheitlichen Problemen führen. Die Schwere hängt von der aufgenommenen Menge der Trichinen ab.

Schutzmaßnahmen

  • Alle Tiere, die für Trichinen empfänglich sind und für den Verzehr bestimmt werden (z. B. Haus- und Wildschweine, Waschbären, Dachse), müssen amtlich auf Trichinen untersucht werden.
  • Der Verkauf oder die Weitergabe von Fleisch ohne Untersuchung ist gesetzlich verboten.
  • Durch diese amtlichen Kontrollen wird sichergestellt, dass kein trichinöses Fleisch in den Handel oder an Verbraucher gelangt.Für Fragen zur Trichinenuntersuchung, nicht nur beim Waschbären, steht das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts gerne zur Verfügung.

Für Fragen zur Trichinenuntersuchung, nicht nur beim Waschbären, steht das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts gerne zur Verfügung.