Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 5. März 2026
Restriktionsgebiet im Landkreis Teltow-Fläming aufgehoben
Die im Zusammenhang mit der Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming vom 5. März 2026 wird mit Wirkung vom 26. Mai 2026 aufgehoben. Die Aufhebung wurde im Amtsblatt 16/2026 bekannt gemacht.
Hintergrund der Verfügung war die amtliche Feststellung eines Ausbruchs der Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Dahme-Spreewald. Infolge dessen wurde ein Restriktionsgebiet mit einer Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone reichte dabei bis in Teile des Landkreises Teltow-Fläming hinein.
Zur Eindämmung der Tierseuche galten seitdem entsprechende Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für Geflügelhaltungen innerhalb der festgelegten Restriktionszonen.
Nachdem die tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen nicht mehr vorliegen, werden die festgelegten Restriktionszonen sowie die damit verbundenen Maßnahmen nun aufgehoben. Ab dem 26. Mai 2026 gelten damit die Regelungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 5. März 2026 nicht mehr.
Unberührt davon bleibt die weiterhin geltende Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit, die im Amtsblatt 9/2026 des Landkreises veröffentlicht wurde.