Landkreis Teltow-Fläming erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit


Neue Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht

Ergänzend zur Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit (ND) vom 16. März 2026 werden auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29. April 2026 („Newcastle Disease – Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung“) weitere Maßnahmen bekannt gegeben und angeordnet, da aufgrund zusätzlicher Fälle eine Ausbreitung der Krankheit, insbesondere im Raum Bestensee, festgestellt wurde. Sie wird im vollen Wortlaut im Amtsblatt 15/2026 (Amtsblatt 15/2026) veröffentlicht.

Schutz- und Überwachungszone
Um eine Ausbreitung der Newcastle Disease rund um einen betroffenen Betrieb auszuschließen, gelten in den eingerichteten Zonen klare Kontrollmaßnahmen:

  • Im Umkreis von 1 km um den Ausbruchsbetrieb (Hochrisikozone) werden alle Geflügelhaltungen virologisch untersucht. Zusätzlich werden in der Schutzzone mindestens 10 Prozent der Betriebe stichprobenartig überprüft.
  • In der Überwachungszone werden ebenfalls Kontrollen durchgeführt. Hier werden mindestens 10 Prozent der Geflügelhaltungen ausgewählt und risikoorientiert vor Ort überprüft.
  • Für alle Geflügelhaltungen in den Sperrzonen gilt außerdem: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als 0,5 Prozent der Tiere sterben oder sich die Legeleistung bzw. die Gewichtszunahme auffällig verändert, muss sofort ein amtlicher Tierarzt eingeschaltet werden. Dieser führt dann eine Untersuchung auf Newcastle Disease durch.


Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen
Zu den Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gehören u. a.:

  • Alle Geflügelausstellungen, Märkte, Messen sowie sonstige Veranstaltungen und Zusammenführungen von Geflügel und Tauben sind ab sofort verboten.
  • Geflügel- und Taubenhalter müssen strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, einschließlich Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion.
  • Tierhalter müssen ihre Bestände täglich kontrollieren und auffällige Veränderungen unverzüglich dem Veterinäramt melden.
  • Verendete oder getötete Tiere sind gemäß den geltenden EU-Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.


Weitere Einzelheiten sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen.
Auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming finden Sie einen Link zum Friedrich-Loeffler-Institut mit Hinweisen zum Schutz des eigenen Geflügels: Newcastle-Krankheit - Flyer Biosicherheit im Stall (Newcastle-Krankheit - Flyer Biosicherheit im Stall)

Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Die Schwere der Erkrankung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Beim Haushuhn kann sie von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren. Die häufigsten Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Luft, Sekrete) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter, Eier oder Gerätschaften. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht.

Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2215
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: Protected link to teltow-flaeming.de