Ordnungsamt warnt vor illegalen Goldankauf in Veranstaltungsräumen

Auf Hinweis der Fachaufsicht der Gewerbeämter im Landkreis Teltow- Fläming wurde in der Vergangenheit auf unzulässige Veranstaltungen zum Ankauf von Gold, Schmuck und Antiquitäten hingewiesen. Wegen festgestellter Verstöße gegen die Gewerbeordnung wurde Veranstaltungen dieser Art untersagt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.


Vor diesem Hintergrund sensibilisiert das Ordnungsamt vor kurzfristig beworbenem Ankauf von Gold, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen. Solche Ankaufaktionen finden häufig ohne ortsfeste Niederlassung statt, z.B. in Hotels, Veranstaltungs- oder Nebenräumen und sind damit Reisegewerbe. Der Ankauf von Edelmetallen (z. B. Gold, Silber, Schmuck, Uhren) ist jedoch im Reisegewerbe gesetzlich verboten (§§ 55, 56 GewO). Wer Gold oder Schmuck verkaufen möchte, sollte sich an bekannte, ortsfeste Fachbetriebe wenden. Kurzfristige Hotelaktionen sind oft keine harmlose Alternative, sondern mitunter rechtswidrig und unseriös.


Woran erkenne ich eine problematische Aktion?


• Kurzfristige Werbung („nur 2-3 Tage“, „Sofort Bargeld“) in Anzeigenblättern oder Aushängen.
• Anmietung von Hotel- oder Veranstaltungsräumen statt einer festen Betriebsstätte.
• Lockangebote: Hinweise auf Gratis Getränke oder Kostenübernahme für Anfahrt sind in diesem Kontext unzulässig.
• Kein Verkauf bei solchen Aktionen; nutzen Sie ortsansässige, etablierte Fachbetriebe.
• Keine Hausbesuche zulassen.
• Keine Übergabe von Wertsachen an Personen ohne klare Firmenanschrift und nachvollziehbare Belege.
• Vorfälle melden: Verdächtige Ankündigungen oder laufende Aktionen sofort an das Ordnungsamt melden.


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Bitte übermitteln Sie Ort, Zeit, Foto der Anzeige oder des Plakates und - wenn möglich - Kontakt und Firmennamen an: ordnungsamt@stadtbaruthmark.de oder 033704-972 52