Geht uns in Baruth das Wasser aus?

Ein Faktencheck des Eigenbetriebes WABAU


Wasserförderung in der Stadt Baruth/Mark

In den letzten Wochen werden vermehrt Berichte in den verschiedenen Medien zum Thema Wasserförderung in Baruth/Mark im Zusammenhang mit der Brandenburger Urstromquelle (BUQ) veröffentlicht. Leider erfolgt die Darstellung meistens sehr einseitig aus Sicht der kürzlich gegründeten Bürgerinitiative „Ressourcen-Bündnis Baruth“. Hierbei werden viele Unterstellungen und Unwahrheiten verbreitet. Da ich seit 1990 in verantwortlicher Funktion den Bereich Wasser- und Abwasser leite und die Entwicklungen im Industriegebiet und zur Wasserförderung miterlebt habe, möchte ich die Möglichkeit nutzen und einiges richtig und klarstellen:

Die Mehrheit der Stadtverordneten hat die Ansiedlung der BUQ 1994 beschlossen und die entsprechenden Verträge mit großer Mehrheit genehmigt. Seit 1994 produzierte die BUQ neben Mineralwasser auch „ungesunde Getränke“ wie Cola, Limonade, Energiedrinks, Bier und Schnaps sowohl in PET-Flaschen als auch in Dosen vor Ort. All dies wurde von der Mehrzahl der Baruther Bürger 30 Jahre lang positiv aufgenommen. Baruth lebte durch die Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sehr gut.

Vor zwei Jahren schloss dann die BUQ von einem Tag auf den anderen ihr Werk in Baruth und entließ alle Mitarbeiter. Es drohte eine Industriebrache auf 30 ha im Industriegebiet.

Daraufhin meldete sich die Firma Rauch und Red Bull und boten an, die Firma zu übernehmen, die Arbeitsplätze zu erhalten und zusätzlich das Werk zu erweitern. Wieder stimmt die große Mehrheit der Stadtverordneten diesem zu. Es wurden entsprechende Verträge erarbeitet und mit deutlicher Mehrheit in der SVV beschlossen.

Ich möchte hier zu einigen Aussagen der Bürgerinitiative Stellung beziehen.

1. Aussage: Die Bevölkerung hat Nachteile, wenn die Wasserentnahmemengen bei der Urstromquelle steigen

Antwort: Das stimmt nicht. Wir haben seit 2018 eine Genehmigung zur Förderung von Wasser aus dem zweiten Grundwasserleiter. In den Verträgen mit der BUQ ist eindeutig geregelt, dass die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung immer Vorrang hat. Sollten wir zukünftig mehr Trinkwasser benötigen, bekommt die Industrie entsprechend weniger Wasser zu Verfügung gestellt. Die ist auch gesetzlich im Wasserhaushaltsgesetz und EU-Verordnungen geregelt.

2. Aussage: Die BUQ würde schädliche Getränke wie Red Bull in Dosen abfüllen

Antwort: Die Brandenburger Urstromquelle hat bis Juli 2022 folgende Getränke produziert:

Mineralwasser
Cola
Limonade
Bier
Wodka in Dosen
Flying Horse in Dosen (Energie Drink)

Die Brandenburger Urstromquelle (Betreiber Rauch) produziert zukünftig folgende Getränke:

Mineralwasser
Fruchtsäfte
Red Bull in Dosen

Wieso macht man sich jetzt Sorgen bezüglich der Getränkeproduktion? Sie stellen nichts Anderes her, wie in den vergangenen 30 Jahren.

3. Aussage: Die BUQ würde mehr Grundwasser nutzen

Antwort: Es gibt eine wasserrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2018. Diese Rechte gehören der Stadt Baruth/Mark. Sie erlauben die Förderung von 7.000 m³ Grundwasser je Tag oder 2.555.000 m³ je Jahr. Diese Erlaubnis galt auch für die alte Brandenburger Urstromquelle und wurde von dieser zeitweise voll ausgenutzt. Es ist nicht beabsichtigt, diese Erlaubnis zu ändern. Allerdings wird sich zukünftig etwas ganz entscheidend ändern. In der Vergangenheit wurden von den geförderten Mengen ca. 1.000 m³ je Tag als gereinigtes Abwasser wieder dem Grundwasser zur Verfügung gestellt. Zukünftig werden bis zu 2.000 m³ je Tag gereinigt und der Industrie für die Dosenproduktion, der Wasserstoffproduktion und der Hackschnitzelwäsche zur Verfügung gestellt. Dadurch werden bis zu 2.000 m³ je Tag weniger Wasser gefördert und dieses nach einer weiteren Reinigung zusätzlich dem Grundwasser wieder anteilig zur Verfügung gestellt. Von der neuen Kläranlage gehen also bis zu 2.000 m³ wieder in den Wasserkreislauf zurück. Somit verbessert sich die Situation gegenüber der Vergangenheit.

4. Aussage: Die BUQ würde das Wasser kostenlos nutzen

Antwort: Die BUQ (alt) hat in der Vergangenheit nur das Grundwassernutzungsentgelt gezahlt. Die BUQ (Rauch) wird in der Zukunft nicht nur das Grundwassernutzungsentgelt zahlen, sondern noch eine zusätzliche Summe, die marktwirtschaftlich angemessen ist. Bei der Argumentation -wieso sie nicht dieselben Gebühren zahlen wie die Bürger/-innen- darf man nicht vergessen, die Brunnen und Leitungen wurden durch die BUQ finanziert und werden auch durch diese unterhalten. Außerdem werden auch die Stromkosten durch die BUQ getragen. Die Wasseraufbereitung erfolgt durch die BUQ. Dem Eigenbetrieb entstehen also keine Kosten. Er wird aber zukünftig deutliche Gewinne erzielen und damit die Trink- und Abwasserpreise für die Bevölkerung weiterhin stabil halten können. Wäre die BUQ 2022 geschlossen worden, hätten sich die Gebühren verdoppelt. Die Bevölkerung profitiert also direkt vom Weiterbestehen der BUQ.

5. Aussage: Das Gutachten aus 2006 sei veraltet

Antwort: Ein hydrogeologisches Gutachten ist nicht nach einer bestimmten Frist veraltet, sondern ist solange gültig, bis sich die zugrundeliegenden, hydrologischen und geologischen Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Das kann beispielsweise durch neue Bauvorhaben in der Umgebung, eine Änderung des Grundwasserspiegels oder neue Erkenntnisse zu Altlasten der Fall sein. Die Gültigkeit hängt also von der Stabilität der Gegebenheiten am Standort ab. 

  • Abhängigkeit von den Gegebenheiten: 

Ein Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich die Bedingungen, auf denen die Bewertung basiert, ändern. Neue Bauprojekte, die in das Grundwasser eingreifen, können dies erforderlich machen. 

  • ohne gesetzliche Frist: 

Anders als bei manchen anderen Gutachten (z.B. für Kfz-Schäden) gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, wie lange ein hydrogeologisches Gutachten gültig ist. 

  • Anwendungsbereich: 

Der Zweck des Gutachtens ist oft, eine wasserrechtliche Erlaubnis zu erhalten. Es sollte also immer die aktuellsten Bedingungen widerspiegeln, um die Erteilung der Erlaubnis zu ermöglichen.

In Brandenburg gab es 2006 keine expliziten Regelungen wie solch ein Gutachten zu erstellen ist und wie lange es gilt. Aus diesem Grund gab es entsprechende Auflagen in der wasserrechtlichen Genehmigung. Alle Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung werden durch die Stadt erfüllt. Es wird in einem Monitoring alle zwei Jahre nachgewiesen, wie sich die Grundwasserstände verändern und es werden Untersuchungen in allen Messstellen und Brunnen zu chemischen Veränderungen durchgeführt. Das Landesumweltamt hat schriftlich in 2024 bestätigt, dass es zu keiner Übernutzung des Grundwassers kommt und keine schädlichen Veränderungen erkennbar sind.

Somit kann dieses Gutachten nicht veralten, da es ständig weitergeführt wird.

6. Aussage: Auf Grund der Klimaveränderung regnet es weniger und es findet weniger Grundwasserneubildung statt

Antwort: Die Niederschlagsereignisse schwanken stark. Das ist aber normal. Insgesamt haben seit 1881 die Niederschlagsmengen sogar um 9 % zugenommen. Allerdings hat sich die Verteilung verändert. So hat der Niederschlag im Winter zugenommen und im Sommer abgenommen. Dies ist für die Grundwasserneubildung erst einmal positiv. Allerdings haben wir es vermehrt mit Starkniederschlägen zu tun, die ein schnelles Abfließen des Wassers zur Folge haben. Dies hat aber für unseren Raum nicht solche Auswirkungen, da wir große Waldgebiete haben, in denen das verhindert wird. Das Problem sind eher die Kiefermonokulturen. In diesen Bereichen findet kaum eine Grundwasserneubildung statt. Insgesamt muss man einschätzen, dass die Grundwasserneubildung zurückgeht. Dies hat verschiedene Ursachen. Eine wichtige Ursache ist natürlich der Klimawandel mit einer entsprechend höheren Verdunstung. Aber auch die vermehrte, landwirtschaftliche Nutzung für die Bewässerung spielt eine große Rolle. Im Urstromtal kommen noch die Auswirkungen der Melioration hinzu. Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Grundwasserstände genau zu beobachten und zeitig darauf zu reagieren. Dies machen wir bereits seit 30 Jahren mit Hilfe des Grundwasser-Monitorings. Weitere Maßnahmen sind der Wasserrückhalt im Urstromtal. Hier wurden durch die Unterhaltungsverbände in den letzten Jahren Sohlgleiten errichtet, um den Wasserstand wieder anzuheben. In einigen Bereichen finden durch die Landwirtschaft auch gezielte Vernässungen der landwirtschaftlichen Flächen statt.

Der Eigenbetrieb WABAU selbst hat sich bereits 1992 für eine dezentrale Entwässerung entschieden. Somit wird das geförderte Grundwasser nicht über große Entfernungen transportiert, sondern vor Ort gereinigt und dem Grundwasser wieder zugeführt. Hier wurden z.B. gemeinsam mit der TU Berlin Pflanzenkläranlagen untersucht und entwickelt die in der Lage sind, gezielt Stickstoff abzubauen. Solche Anlagen wurden in Merzdorf, Ließen und Kemlitz gebaut und betrieben. Außerdem unterstützt der Eigenbetrieb WABAU seit vielen Jahren den Bau von Kleinkläranlage im ländlichen Raum.

Außerdem nutzt der Eigenbetrieb WABAU in Zusammenarbeit mit den Industriebetrieben die Möglichkeiten, Wasser einzusparen. So wurden für die Faserplattenwerke zwei Industriekläranlagen errichtet, die das Abwasser aufbereiten und anschließend als Kesselspeiswasser wieder zur Verfügung stellen. Dadurch können bis zu 350.000 m³ Grundwasser je Jahr eingespart werden. Durch die neue Industriekläranlage im Bereich der BUQ werden zukünftig bis zu 700.000 m³ pro Jahr Abwasser mehrfach genutzt und die entsprechende Menge Grundwasser eingespart.

Wir sind grundsätzlich zu Gesprächen mit jedem Bürger und jeder Bürgerin aus Baruth/Mark zum Thema Grundwassernutzung bereit, solange diese auf einer sachlichen Ebene geführt werden. Diese sachliche Ebene hat die Bürgerinitiative leider verlassen. So wurde in einem Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Bürgerinitiative ihre Kritikpunkte zum Gutachten schriftlich vorlegen solle, um diese durch Fachleute prüfen und beantworten zu lassen. Stattdessen wurde ein nachweislich gefälschtes Schreiben von einer vermeintlichen Mitarbeiterin aus dem Umweltministerium mit „Dr.“-Titel an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung geschickt mit der Bitte, dies allen Stadtverordneten zukommen zu lassen. Eine Prüfung ergab, dass die entsprechende Person keinen Dr.-Titel hat, nicht beim Umweltministerium arbeitet und das Schreiben weder verfasst noch autorisiert hatte. Solche Dinge können nicht die Grundlage für Gespräche sein.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klarstellen; jeder Bürger und jede Bürgerin kann bei uns sowohl die Studie als auch die Genehmigung und alle damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen einsehen. Wir hatten im Jahr 2023 eine Hydrogeologin zur SVV eingeladen. Diese hat Auskunft zur Grundwassersituation in Baruth/Mark gegeben und alle Fragen beantwortet. Die Folien ihres Vortrages sind öffentlich zugängig. Unabhängig davon bereiten wir aktuell eine Bürgerversammlung vor, in der wir dieses Thema noch einmal thematisieren werden.

Frank Zierath
Werkleiter