Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom SBAZV

Allgemeines

Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Baruth/Mark. Die Wertcoupons für Erholungsgrundstücke können ebenfalls gegen die entsprechend Anzahl von Abfallsäcken kostenlos eingetauscht werden.

Grünabfälle können von März bis Dezember über Laubsäcke des SBAZV und Gehölzschnitt über Banderolen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden. Dazu sind nur die vom SBAZV zugelassenen Laubsäcke und Banderolen zu verwenden, die Sie hier erhalten. Die Abholung erfolgt von März bis November in einem vier- bzw. zweiwöchentlichen Rhythmus direkt vor Ihrem Grundstück.

Restabfälle - was kann entsorgt werden?

Restabfälle:

  • Aschen, Zigarettenreste, Kerzenreste
  • Büromaterialien, wie Zettelboxen, Disketten, Stifte usw.
  • defekte Glühbirnen (keine Energiesparlampen)
  • Fax-, Kohle-, Pergament- und verschmutztes Papier
  • Hygienepapier, wie Papiertücher, Küchenpapier usw.
  • Geschirr, Porzellan, Steingut, Keramik
  • gekochte Essensreste, Knochen, Gräten
  • Gummiartikel, wie Handschuhe, Stiefel, Schaumgummi
  • kleinere Haushaltsgegenstände
  • Küchenabfälle, falls nicht kompostiert wird
  • Lederartikel, wie Schuhe, Taschen, Handschuhe
  • Renovierungsmüll, wie Tapetenreste
  • Spiegelglas, Flachglas
  • Staubsaugerbeutel, Kehricht, verschmutzte Folien
  • Textilien, Lumpen, Putzlappen
  • Plastikgegenstände (keine Verpackungen), wie Eimer, Schüsseln, Spielzeug usw.
  • Video- und Musikkassetten, CDs, DVDs, Filme, Fotos
  • Zahnbürsten (ohne Batterie oder Akku)

Restabfälle - was kann nicht entsorgt werden?

Das gehört nicht dazu:

  • Schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Reste von Farben und Lacken, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren -> Schadstoffmobil, Recyclinghof
  • Batterien, Akkus -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel
  • Elektrogeräte (z. B. Föne, Rasierapparate) -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel

Grünabfälle - was kann entsorgt werden?

Das gehört dazu:

  • Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
  • Unkraut
  • Äste, Baumstubben
  • Laub, Tannennadeln und Zapfen
  • Balkonpflanzen
  • Schnittblumen

Grünabfälle - was kann nicht entsorgt werden?

Das gehört nicht dazu:

  • Fleisch, gekochte Speisereste, Gräten, Knochen -> Restabfallbehälter

Kosten

3,50 € je Sack