Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Kosten

gebührenfrei

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Voraussetzungen

keine

Antragsformular

Zuständige Stelle

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde