Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung
Volltext
Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Kosten
Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Brandenburgisches Gaststättengesetz
- Brandenburgisches Straßengesetz für Veranstaltungen im Öffentlichen Verkehrsraum
- Brandenburgische Bauordnung für die Errichtung von fliegenden Bauten und Festzelten
- Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Antragsformular
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.