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Führungszeugnis (erweitert)

Ansprechpartner

Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark

Allgemeine Informationen

 

Seit dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.

Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine andere Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als „behördlicher“ Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Auch im Vertretungsfall wird das Führungszeugnis immer an die Person, für die der Antrag gestellt wird, bzw. an eine Behörde geschickt.

 

Das Führungszeugnis kann persönlich beim Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz unter Nutzung des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Für die Beantragung im Bürgerbüro muss man mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Baruth/Mark gemeldet sein.

 

Hinweise

Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:

- Belegart NE = für private Zwecke
(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)

- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)

Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

 


Rechtsgrundlagen

 

§ 30 Bundeszentralregistergesetz

 


Notwendige Unterlagen

 

Bei persönlicher Antragsstellung:
- gültiges Ausweisdokument

Bei persönlicher Antragsstellung durch einen gesetzlichen Vertreter:
- gültiges Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
- Nachweis der Berechtigung zur Vertretung (z. B. gerichtlicher Betreuungsbeschluss)


Außerdem benötigen Sie bei persönlicher oder bei der Beantragung online eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.
 

Bei Online-Beantragung siehe https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Haben Sie Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz unter folgender Telefonnummer:

Telefon: 0228 99 410-5550
E-Mail:
registerauskunft-online@bfj.bund.de

 


Bearbeitungsdauer

4 bis 7 Tage beim Bundesamt für Justiz

Gebühren

 

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

 

Veranstaltungen
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