Reisepass (ePass 3.0)
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen
Beantragung eines Reisepasses (ePass) + Expressverfahren
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen.
Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Hinweise für Länder- und Reiseinformationen (Einreisebestimmungen) finden Sie hier.
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig. Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.
Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01. November 2007 nicht mehr zulässig.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Besondere Voraussetzungen:
- Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen.
- Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.
- Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben. Sie können Ihren alten Pass unter Umständen auch behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.
Besonderheiten:
Mit einem Reisepass kann man sich legitimieren, ggf. unter Beibringung einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung.
Wird ein Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt, ist er für 6 Jahre gültig,
bei der Antragstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll.
Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Seit 01. November 2007 wird das neue Antragsverfahren des ePasses der zweiten Generation mit der Abnahme von Fingerabdrücken eingeführt. Die Rechtsgrundlage ist die Änderung des Passgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. Teil I Nr. 35 S. 1566).
Dazu werden bei jedem Reisepass-Antrag ab jetzt zusätzlich zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.
Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass (ePass) im Expressverfahren, innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei zu erhalten.
Für Vielreisende gibt es seit dem 01. Juni 2003 einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für amtliche Vermerke enthalten. Wenn ein solcher Reisepass beantragt wird, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Weitere Informationen zum ePass finden Sie auf epass.de oder bmi.bund.de.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PaßG) in seiner jeweils gültigen Fassung
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Reisepass / Express-Reisepass:
- Geburtsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung lt. Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderreisepass
Gebühren
Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 €
Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 102,00 €
Reisepass mit 48 Seiten (normal sind es 32 Seiten) zzgl. 22,00 €