Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom SBAZV
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen
Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Baruth/Mark. Die Wertcoupons für Erholungsgrundstücke können ebenfalls gegen die entsprechend Anzahl von Abfallsäcken kostenlos eingetauscht werden.
Abfallsäcke zur Entsorgung von Restabfällen
Diese Säcke sind speziell vom SBAZV zugelassen. Sie können sie z. B. bei Feiern oder Renovierungen verwenden – immer wenn mehr Abfälle als üblich anfallen.
Restabfälle
Das gehört dazu:
Aschen, Zigarettenreste, Kerzenreste
Büromaterialien, wie Zettelboxen, Disketten, Stifte usw.
defekte Glühbirnen (keine Energiesparlampen)
Fax-, Kohle-, Pergament- und verschmutztes Papier
Hygienepapier, wie Papiertücher, Küchenpapier usw.
Geschirr, Porzellan, Steingut, Keramik
gekochte Essensreste, Knochen, Gräten
Gummiartikel, wie Handschuhe, Stiefel, Schaumgummi
kleinere Haushaltsgegenstände
Küchenabfälle, falls nicht kompostiert wird
Lederartikel, wie Schuhe, Taschen, Handschuhe
Renovierungsmüll, wie Tapetenreste
Spiegelglas, Flachglas
Staubsaugerbeutel, Kehricht, verschmutzte Folien
Textilien, Lumpen, Putzlappen
Plastikgegenstände (keine Verpackungen), wie Eimer, Schüsseln, Spielzeug usw.
Video- und Musikkassetten, CDs, DVDs, Filme, Fotos
Zahnbürsten (ohne Batterie oder Akku)
Das gehört nicht dazu:
Schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Reste von Farben und Lacken, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren -> Schadstoffmobil, Recyclinghof
Batterien, Akkus -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel
Elektrogeräte (z. B. Föne, Rasierapparate) -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel
Laubsäcke und Banderolen zur Entsorgung von Grünabfällen
Grünabfälle können von März bis Dezember über Laubsäcke des SBAZV und Gehölzschnitt über Banderolen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden. Dazu sind nur die vom SBAZV zugelassenen Laubsäcke und Banderolen zu verwenden, die Sie hier erhalten. Die Abholung erfolgt von März bis November in einem vier- bzw. zweiwöchentlichen Rhythmus direkt vor Ihrem Grundstück.
Grünabfälle:
Das gehört dazu:
Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
Unkraut
Äste, Baumstubben
Laub, Tannennadeln und Zapfen
Balkonpflanzen
Schnittblumen
Das gehört nicht dazu:
Fleisch, gekochte Speisereste, Gräten, Knochen -> Restabfallbehälter
Gebühren
Abfallsack: 3,00 €
Laubsack: 2,30 €
Banderole: 2,30 €