Antrag Wahlschein für Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk des Wahlgebietes wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung. Diesen Wahlschein erhalten Sie nur auf Antrag; für die Antragstellung können Sie folgende Möglichkeiten nutzen:
- Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung: Bitte ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Baruth/Mark • Ernst-Thälmann-Platz 4 • 15837 Baruth/Mark senden oder dort abgeben.
- Mündlich (jedoch nicht telefonisch) bei der Stadt Baruth/Mark • Ernst-Thälmann-Platz 4 • 15837 Baruth/Mark
- per Smartphone über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Unter diesem Link: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do?mb=12072014
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 08. Mai 2026, 18:00 Uhr, im Falle einer Stichwahl bis zum 29. Mai 2026, 18:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, entgegengenommen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden per Post übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der oben bezeichneten Gemeindebehörde abgeholt werden. Wer für eine andere Person den Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen.