Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverordnung

Quelle: Landkreis Teltow-Fläming

Das Federvieh darf wieder ins Freie

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025

Ab sofort darf das Federvieh im Landkreis Teltow-Fläming wieder ins Freie: Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 wird ab 17. Dezember 2025 aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming konnte diese Entscheidung treffen, nachdem sich die Seuchenlage der Geflügelpest im Land Brandenburg und insbesondere im Landkreis Teltow-Fläming entspannt hat. Lesen Sie alle Informationen dazu: Landkreis Teltow-Flaeming/Geflügelpest

Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird im Amtsblatt 33 des Landkreises Teltow-Fläming vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.