Bauleitplanung

Die beiden Instrumente, auf die die Gemeinde bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer städtebaulichen Ideen zurückgreifen kann, sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Der Flächennutzungsplan (FNP) als erste Stufe im zweistufigen System gibt in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor. Er zeigt auf, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen.

Die Inhalte des Plans sind relativ allgemein gehalten, es gibt keine parzellenscharfen Aussagen. So wird zwar u.a. nach Wohnbau- und Gewerbeflächen unterschieden, es wird aber nicht gesagt, wie die Grundstücke zugeschnitten sind oder wie die Gebäude aussehen sollen.

Dieses regeln die nachfolgenden Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der FNP dokumentiert eine Zielvorstellung und entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem FNP lässt sich kein unmittelbares Baurecht ableiten.

Der Bebauungsplan (B-Plan) als zweite Stufe setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist.

Er besitzt den Status einer Satzung und ist für Dritte rechtsverbindlich.

Den Flächennutzungsplan sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne für die Stadt Baruth/Mark können Sie im Geoportal der Stadt Baruth/Mark ansehen.

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