Elternbeiträge und Essengelder Kita/Hort ab Juni 2021

Aktualisiert am 25.05.2021

 

Die 7. Verordnung zur Änderung der 7. EindämmungsVO wurde am 12. Mai 2021 verabschiedet.

Für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege ergeben sich keine Veränderungen:

- Krippen und Kindergärten sind geöffnet;

- die Horte bleiben geschlossen, wobei Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, an Tagen mit Präsenzunterricht im Hort betreut werden dürfen (§ 18 Abs. 4);

- für Grundschulkinder gelten die Regelungen zum Hort.

 

Für eine mögliche Beitragserstattung für den Juni gilt Folgendes:

Die Eltern melden bis zum 31.05.2021 in der Einrichtung die verbindlichen Anwesenheitstage ihres Kindes im Juni 2021 an. (info per mail an die jeweilige Einrichtung und in cc: an )

Hinweis: Erfolgt keine Mitteilung, wird der volle Beitrag erhoben.

Die 50 % Regelung kann wieder in Anspruch genommen werden, sobald Ihr Kind die Einrichtung 11 Tage nicht besucht. Das gilt auch für den Fall einer möglichen Schulöffnung ab 31.05.2021. Die Meldefrist wird in diesem Falle bis zum 04.06.2021 verlängert.

 

Sonstiger Hinweis für Hortkinder:

Laut Schreiben vom MBJS (03.05.2021) wurde mitgeteilt, dass durch die Osterferien der komplette April beitragsfrei zu stellen ist. Die Gutschriften für den April erfolgen spätestens in der KW 21.

Für Eltern, die ihre Beiträge selbst einzahlen, muss das Formular "Erstattung Kontoverbindung" ausgefüllt im Original an die Kasse gesandt werden, ansonsten kann keine Erstattung erfolgen!

 

Sofern nicht eine Dauerabmeldung erfolgte, werden die Essengelder und Elternbeiträge zunächst abgebucht, aber entsprechend der tatsächlichen Abmeldung zurückerstattet.

 

Allen Eltern gilt an dieser Stelle unser Dank für das Verständnis und die Geduld in dieser besonderen Zeit!

 

gez. SG Kita/Schulen