Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“

Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“

 

(Auszug für die Eltern der Grundschüler)
 

 
die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 15. April 2020 unter anderem auf Folgendes verständigt:  
 
„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wiederaufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.
 
Für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bedeutet dies:


1. Ab 20. April 2020 werden die Prüfungen für das schriftliche Abitur zu den bekannten Terminen durchgeführt.

 2. Ab 20. April 2020 setzt die Notbetreuung in den Schulen einschließlich der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wieder ein.

3. Ab 20. April 2020 unterstützen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler wieder beim häuslichen Lernen durch geeignete Lernangebote, wie dies ohne persönlichen Kontakt mit den an der Schule jeweils verfügbaren informationstechnischen Mitteln möglich ist.

4. Bis 26. April 2020 bleibt die Durchführung von Unterricht an den Schulen untersagt.


5. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, dass die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Abschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet werden. Das betrifft Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie der Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen.


6. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, in den Oberstufenzentren den Unterricht für die Fachoberschule (FOS), 2. Jahrgang, in den Prüfungsfächern, Prüfungen Fachschule Sozialwesen, Prüfungen Berufsfachschule Soziales, Prüfungen Berufsfachschule Landesrecht, Prüfungen Fachschule Technik und Wirtschaft, Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr (Prüfungsvorbereitung) abzusichern. Das bedeutet, dass mit Ausnahme der Prüfungsvorbereitung in der Berufsschule kein Unterricht, sondern nur Prüfungen durchgeführt werden.


7. Ab dem 4. Mai 2020 ist vorgesehen, dass die Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Abschluss anstreben, wieder unterrichtet werden. Das betrifft: a. die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, b. die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien und c. die der Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen Gymnasien, die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.  An den Grundschulen ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 6 wieder zu unterrichten.
8. Ab dem 11. Mai 2020 ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen wieder zu unterrichten.  
 
Im Laufe der 17. Kalenderwoche werde ich Sie über die Einzelheiten für die sukzessive Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab dem 27. April 2020 informieren.
 
 

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