Aussetzung der Elternbeiträge und Essengeldpauschalen für April und Mai 2020
Elternbeiträge und Essengeldpauschale werden ab 04-2020 ausgesetzt - auch der Monat Mai 2020 ist beitragsfrei, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird
Liebe Eltern,
zur Eindämmung des Corona-Virus wurden die Kindertagesstätten seit dem 18.03.2020 geschlossen. Die meisten Eltern müssen ihre Kinder nun zu Hause betreuen. Einige Kinder nutzen die Notfallbetreuung, manche Kinder nur in ganz geringem Maße, oder die Notfallbetreuung wurde vorsichtshalber durch die Eltern beantragt, aber bisher noch nicht genutzt.
Für alle Elternbeiträge gilt daher:
Im Monat April 2020 und im Mai 2020 wird der Kostenbeitrag laut Kostenbeitragssatzung (Elternbeitrag) ausgesetzt, der laufende Monatsbeitrag wird nicht abgebucht und muss auch nicht selbst eingezahlt werden. Das gilt auch für die Essengeldpauschale. Und es gilt zunächst für alle Eltern!
Beitragspflichtig sind nur die Eltern, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Diesen Beitrag werden wir im Monat Juni 2020 für den Monat April 2020 bzw. im beitragsfreien Monat Juli 2020 für den Monat Mai nacherheben. Auch das Essengeld wird für die Kinder in der Notfallbetreuung nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagsmahlzeiten separat analog den o.g. Fristen nachberechnet. Es gibt für die Aussetzung des Elternbeitrages vorerst keine Bescheide! Lediglich Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten demnächst die Abrechnung für das Essengeld und den Elternbeitrag.Erst wenn absehbar ist, ab wann die Kindereinrichtungen wieder öffnen können, werden wir auch die Bescheide für die Eltern erstellen, die keinen einzigen Tag die Notbetreuung genutzt haben. Diese Bescheide weisen dann für April und Mai den Betrag "Null" aus.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde durch das MBJS am 30.03.2020 erlassen, hier steht unter anderem:
„…Für die betroffenen Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden/wurden die Elternbeiträge beginnend ab April 2020 für die Dauer der Betriebsuntersagung (auf volle Monate aufgerundet) nicht erhoben.
…Eine Förderung von bereits elternbeitragsfrei gestellten Kinder von Transferleistungsempfängern bzw. Geringverdienende und der Kinder, die sich im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden, ist nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.“
Der vollständige Wortlaut unter: „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) in Brandenburg (RL Kita-Elternbeitrag Corona) vom 30. März 2020“
Hinweis:
Abgebucht werden allerdings Forderungen aus vorangegangenen Monaten, z.B. weil durch ein höheres Elterneinkommen ein höherer Elternbeitrag berechnet wurde (Nachforderung).
Baruth/Mark, 11.05.2020
i.A. Becker
SG Kita/Schulen