Maskenpflicht an Grundschule

(Information des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 18.08.2021)

 

Liebe Eltern,

 

bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine medizinische Maske bzw. einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, nur bis zum 20. August 2021 gilt.

 

Es ist aktuell durch das MBJS nicht beabsichtigt, diese Regelung ab dem 23. August 2021 zu verlängern.

 

Sofern die pandemische Lage sich verschärft, werden Sie über geänderte Regelungen informiert.

 

 

gez. K. Meier

Schulleiterin

 

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