Kita-Betreuung ab 27. Mai 2020
Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten, Horte, weitere bedarfserfüllende Angebote) sowie der Kindertagespflege im Landkreis Teltow-Fläming anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie ab 27. Mai 2020 regelt. Diese ist am 26. Mai 2020 im Amtsblatt 18/2020 veröffentlicht worden.
Landkreis, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind, hatten bereits in der vergangenen Woche besprochen, dass diese Allgemeinverfügung eng an der des Landkreises Dahme Spreewald ausgerichtet wird.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming hat das Ziel, den Betreuungsanspruch gegenüber den Eltern nach Möglichkeit wieder in voller Höhe zu gewährleisten. Dabei sind prioritär jene Kinder zu berücksichtigen, die bisher bereits an der Notbetreuung teilgenommen haben, sowie Vorschulkinder.
Ab dem 1. Juni 2020 besteht der Betreuungsanspruch gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrags grundsätzlich uneingeschränkt.
Stehen Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Die Einschränkung kann für die gesamte Einrichtung, aber auch gruppenweise erfolgen. Vorrangig soll die Betreuung der bisher betreuten Kinder und der Vorschüler sichergestellt werden. Die Entscheidung trifft der Träger der Kindertageseinrichtung.
Die Allgemeinverfügung regelt zudem allgemeine Hygiene- und Verhaltensrichtlinien. Sie gilt bis zum Ablauf des 24. Juni 2020.
Für die Kindereinrichtungen der Stadt Baruth/Mark (inklusive Hort), die seit dem 25.05.2020 alle wieder für den Notbetreuungsbetrieb geöffnet sind, bedeutet das:
- Anträge auf Notbetreuung, die bisher bestätigt wurden, haben weiterhin Bestand
- ab dem 26.05.2020 haben alle Vorschulkinder zweimal wöchentlich einen Anspruch auf eine Betreuung in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, die betreffenden Eltern erhielten dazu von den Einrichtungen direkt die entsprechenden Informationen
- da durch Hygienevorschriften die räumlichen und personellen Kapazitäten bereits ausgeschöpft sind, halten wir als Träger der Kindereinrichtungen an den eingeschränkten Öffnungszeiten fest:
- Kindertagesstätte Petkus: 6.00 bis 16.00 Uhr
- Kindertagesstätte Baruth: 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr (ab 02.06.2020)
- Kindertagesstätte Groß Ziescht: 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr (Mo. u Die.) bzw. 7.00 Uhr bis 16.00 (Mi. bis Fr.)
- HortBaruth wie bisher
Die Einrichtungsleitungen werden verantwortungsbewusst für ihre Kita/Hort entscheiden, in welchem Rahmen die Anpassung der Betreuungszeiten laut Vertrag für die Notbetreuungskinder überhaupt möglich sind. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfalle vertrauensvoll an die Kitaleitung. Auch die Möglichkeit der Aufnahme von weiteren Kindern wird die Leitung mit ihrem Kitateam planen und die betreffenden Eltern werden informiert. Dies erfolgt einrichtungsbezogen.
Alle Eltern geben bitte täglich ausgefüllt das folgende Formular (pro Tag 1 Formular) in der Kita/Hort ab und erklären somit, dass das Kind gesund ist und keine COVID-19 Fälle im Hausstand aufgetreten sind.
Weiterführende allgemeine Informationen auch unter
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
gez. Becker