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Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung
Ansprechpartner
Standesamt/Friedhofsverwaltung
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Frau Sehmisch
Raum: 8.3 / EG / rechts / rechte Seite
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
(033704) 972-14
(033704) 972-29
Raum: 8.3 / EG / rechts / rechte Seite
Ernst-Thälmann-Platz 4
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(033704) 972-14
(033704) 972-29
Allgemeine Informationen
Zur Anerkennung müssen die Eltern persönlich erscheinen. Der Vater kann auch die Vaterschaft allein anerkennen, wenn die Mutter einen anderen Wohnsitz hat. Die Mutter erteilt dann an ihrem Wohnsitz die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde vom Vater und Mutter
- Geburtsurkunde vom Kind (wenn schon geboren)