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Anmeldung der Eheschließung

Ansprechpartner
Standesamt/Friedhofsverwaltung
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Frau Sehmisch
Raum: 8.3 / EG / rechts / rechte Seite
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Telefon (033704) 972-14
Telefax (033704) 972-29
Allgemeine Informationen

Die Antragsteller müssen persönlich erscheinen. Ein Partner kann mit einer Beitrittserklärung des anderen Partners allein die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt beantragen. (Beitrittserklärung ist beim Standesamt erhältlich) Sie können Ihre Eheschließung - im Trauzimmer in der Verwaltung - im Kaminzimmer des Gasthofes Reuner im Museumsdorf Glashütte vornehmen lassen!

Notwendige Unterlagen

 

Von beiden Verlobten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes (in der beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages sind alle nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z. B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen ersichtlich).

 

  • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, eine Anmeldebestätigung genügt nicht).

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.

 

 

Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:

  • eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes

 

  • die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher vorheriger Ehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde

 

 

Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben zusätzlich:

  • eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung

 

  • zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners

 

 

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

  • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)

 

  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind

 

  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.

 

Kosten

90,00 € bis 200,00 € (je nach Familienbuch und Zeit)