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Wehrerfassung
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Baruth/Mark einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Karl-Liebknecht-Straße 36
03046 Cottbus
Tel.: 0355 3820-0
Fax.: 0355 3820-309
E-Mail: KWEACottbus@bundeswehr.org