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vorläufiger Reisepass
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses |
Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in besonderen Fällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Produktion eines Reisepasses (ePass) innerhalb von 72 Stunden an Arbeitstagen nicht möglich ist oder eine vorübergehende medizinische Einschränkung der Finger bzw. Hände vorliegt.
Die Kurzfristigkeit der Reise muss nachgewiesen werden.
Gültigkeit: max. 1 Jahr
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PaßG) in der jeweils gültigen Fassung
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung lt. Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Kosten
26,00 €