Termine
Gemäß §§ 54 Abs. 2, 84 Abs. 3 BbgKWahlG i.V.m. § 79 BbgKWahlV bestimmt der Wahlleiter bei Orts-teilwahlen den Tag der Nachwahl. Die Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteiles Mückendorf findet somit am
Sonntag, dem 10. Mai 2026 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Die Nachwahl ist erforderlich, da aufgrund des rechtswirksamen Verzichts zweier Ortsbeiratsmitglieder des Ortsteiles Mückendorf zum Ablauf des 31.08.2025 mehr als die Hälfte der nach § 6 Absatz 2 und 3 oder § 20 Absatz 5 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 BbgKWahlG vorgesehenen Sitze unbesetzt sind und die Vertretung daher aufzulösen war. Die - für den 25. Januar 2026 terminierte - einzelne Neuwahl musste mangels des Eingangs von Bewerbungen mit Bekanntmachung vom 09.12.2025 abgesagt wer-den.