Satzung der Stadt Baruth/Mark über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten

Satzung der Stadt Baruth/Mark über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten
Gültig ab: 24.06.2004

beschlossen am: 24.06.2004

bereitgestellt am: 24.09.2026