Rechtsnatur der Schiedsstellen

Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung bzw. die Stadtverordnetenversammlung gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt bestätigt. Die Schiedsperson hat somit das Recht zur Führung von Siegeln und untersteht der Fachaufsicht der zuständigen Amtsgerichte. Dadurch ist gewährleistet. dass die Arbeit der Schiedsstellen höchsten Qualitätsansprüchen genügt.

Schiedspersonen werden ehrenamtlich tätig. Dies bedeutet, dass Streitigkeiten oder Probleme kostengünstig und bürgernah durch geschulte Frauen und Männer in der Nachbarschaft angegangen und gelöst werden können. Die Inanspruchnahme der Gerichte kann so in vielen Fällen vermieden werden.